Ziel von Baumkontrollen ist die Sicherstellung von gesetzlich geforderter Verkehrssicherheit:
Es soll durch den Baum zu keinen Personen- und Sachschäden kommen wegen Fahrlässigkeit, durch Abbruch von Ästen oder gar das Umstürzen des Baumes.
Sie möchten deshalb sichergehen, dass Sie Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen, und ggf. Schadenersatz-forderungen abwehren und Versicherungsansprüche durchsetzen können.
Der Baumkontrollbericht ist dabei ein wichtiges Nachweis-Dokument.
Für den Privatgarten ist diese Frage vor allem relevant, wenn ältere Bäume
- an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn oder zu Gehweg, Straße oder öffentlichen Grundstücken (z.B. Schule, Park) stehen.
- nahe an Gebäuden, Garage, Vorplatz, Terrasse oder Eingangswegen stehen.
Die
FLL-Baumkontrollrichtlinien sind dabei der anzuwendende Standard, der von Gerichten anerkannt wird. Es kommt die
VTA-(Visual Tree Assessment) Methodik zum Einsatz, die eine detaillierte Sichtkontrolle beinhaltet. Die festgestellten Symptome werden biologisch und mechanisch bewertet, so dass ggf. Handlungsbedarf festgestellt werden kann: Entfernen von Gefahr-/Totästen oder Teilkronen, bis hin zu Baumfällung.
Zur Feststellung des Handlungsbedarfs wird eine Abwägung getroffen: Verkehrssicherheit, Naturschutz, Eigentumsrecht werden dabei berücksichtigt.
BaumDoc führt Baumkontrollen entsprechend der FLL-Richtlinien und der VTA-Methodik durch, leitet daraus Handlungsempfehlungen ab und dokumentiert dies im Baumkontrollbericht.