Natürlicher Schnitt und Verjüngung aller Obst- & Ziergehölze - Strauch- & Heckenformschnitte Qualität ZTV-Baumpflege 2017 - Baum-Sicherheitskontrollen nach FLL-Kontrollrichtlinien

Gehölze und Nachbarrecht

Gehölze und Nachbarrecht

Leben Sie gut zusammen.

Im guten nachbarschaftlichen Zusammenleben zählen Toleranz und gegenseitige Unterstützung. Was an der Grenze zum Nachbarn und darüber hinaus wächst erfordert Gespräche und Kompromisse unter Nachbarn. 

Wenden Sie sich ggf. an die Schlichtungsstelle Ihrer Kommune.

Unterstützend gilt in NRW das Nachbarrechtsgesetz. Hier die wichtigsten gehölzrelevanten Punkte:
  • Sie können zusammen mit Ihrem Nachbarn eine HECKE ALS EINFRIEDUNG auf die gemeinsame Grundstückgrenze pflanzen und unterhalten, dabei Kostenteilung (siehe Gesetze zur Einfriedung: §§32-39 NachbG NRW).
    (Sie können eine gemeinsame, ortsübliche Einfriedung ggf. sogar verlangen.)

  • Falls ein Nachbar sich durch Bewuchs gestört fühlt, gelten für STRÄUCHER UND BÄUME AN DER GRENZE Pflanzabstände, gemessen von der Stamm-/Strauchmitte: §§41,46 NachbG NRW
    Hinter geschlossenen Zaunelementen (Bauteile breiter als deren Lücken) gelten keine Abstandsregeln.

  • Ggf. sollen HECKEN eines Nachbarn (also nicht die gemeinsame Hecke, s.o.) Aussen-Abstände zur Grundstücksgrenze einhalten: §§42,46 NachbG NRW

  • Die Beseitigung von Pflanzen wegen Nichteinhaltung von Abständen kann ein Nachbar nach Verjährung
    (Klagefrist 6 Jahre nach Pflanzung) nicht mehr verlangen: §47 NachbG NRW
Unabhängig von Verjährung regelt das BGB wie folgt:
  • ÜBERHANG von Wurzeln und Zweigen kann ein Nachbar selbst entfernen, wenn sie die Nutzung des Grundstücks beeinträchtigen, sonst nicht: §910 BGB

  • Für LAUBFALL auf ein Nachbargrundstück, ausgehend von Gehölzen, welche die gesetzlichen Grenzabstände nicht einhalten, kann ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch für erhöhten Reinigungsaufwand (z.B. Dachrinnen, Flachdächer, Rasen) geltend gemacht werden. Dieser Anspruch leitet sich aus §906 Abs. 2 Satz 2 BGB ab.

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